Lübben (Spreewald), niedersorbisch Lubin (Błota), ist die Kreisstadt des Landkreises Dahme-Spreewald in der Niederlausitz im Land Brandenburg
Bundesland
Landkreis
Dahme-Spreewald
Einwohner
13.937 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
15907
Vorwahl
03546
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Lübben (Spreewald)
Am Markt 1
15907 Lübben (Spreewald)
2. Landkreis Dahme-Spreewald
Bahnhofstraße 1
15907 Lübben (Spreewald)
3. Einwohnermeldeamt Lübben (Spreewald)
Am Markt 1
15907 Lübben (Spreewald)
Gemeinde Lübben (Spreewald) – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 13:00 - 17:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 13:00 - 16:00
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Lübbenau/Spreewald gibt es mehrere aktuelle Entwicklungen zum Thema Bebauungsplan:
- Die Stadt Lübbenau/Spreewald hat den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 06/1/23 „Solarpark Groß Lübbenau“ gefasst. Der Planvorentwurf und seine Begründung sind vom 12. August bis 13. September 2024 öffentlich einsehbar, und eine Bürgerinformationsveranstaltung findet am 12. September 2024 statt.
- Für das Gewerbegebiet „Spreewalddreieck“ in Lübbenau/Spreewald wurden weitere Fördermittel bereitgestellt, darunter 230.000 Euro für den Bebauungsplan und 2,6 Millionen Euro für den Ankauf von Flächen und den Bau eines Regenrückhaltebeckens.
- In Lübben (Spreewald) laufen verschiedene Stadtentwicklungsprojekte, darunter die Fortsetzung der Stadtsanierung mit Mitteln aus den Programmen »Lebendige Zentren« und »Wachstum und nachhaltige Erneuerung«, aber spezifische Bebauungspläne sind hier nicht erwähnt.
FAQ
Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.