Bebauungsplan24
Lübben (Spreewald)
Seit dem 2
Bundesland
Brandenburg
Landkreis
Dahme-Spreewald
Einwohner
13.937 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
15907
Vorwahl
03546
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Lübben (Spreewald)
Am Markt 1
15907 Lübben (Spreewald)
2. Landkreis Dahme-Spreewald
Bahnhofstraße 1
15907 Lübben (Spreewald)
3. Einwohnermeldeamt Lübben (Spreewald)
Am Markt 1
15907 Lübben (Spreewald)
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
Dienstag: 13:00 - 17:00
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: 13:00 - 16:00
Freitag: Geschlossen
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
In Lübbenau/Spreewald gibt es mehrere aktuelle Entwicklungen zum Thema Bebauungsplan:
- Die Stadt Lübbenau/Spreewald hat den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 06/1/23 „Solarpark Groß Lübbenau“ gefasst. Der Planvorentwurf und seine Begründung sind vom 12. August bis 13. September 2024 öffentlich einsehbar, und eine Bürgerinformationsveranstaltung findet am 12. September 2024 statt.
- Für das Gewerbegebiet „Spreewalddreieck“ in Lübbenau/Spreewald wurden weitere Fördermittel bereitgestellt, darunter 230.000 Euro für den Bebauungsplan und 2,6 Millionen Euro für den Ankauf von Flächen und den Bau eines Regenrückhaltebeckens.
- In Lübben (Spreewald) laufen verschiedene Stadtentwicklungsprojekte, darunter die Fortsetzung der Stadtsanierung mit Mitteln aus den Programmen »Lebendige Zentren« und »Wachstum und nachhaltige Erneuerung«, aber spezifische Bebauungspläne sind hier nicht erwähnt.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
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Der Flächennutzungsplan (FNP) bzw. Bebauungsplan (ULUP) ist eines der wichtigsten Instrumente der Bauleitplanung. Er dient gemäß § 3 Abs. 1 Flächennutzungsplanungsgesetz dazu, die räumliche Struktur der Stadt festzulegen und die Grundtypologie des Plangebiets zu definieren. Zu diesem Zweck legt der Flächennutzungsplan den allgemeinen Zuschnitt des Plangebiets fest, einschließlich der Lage von Wohngebieten, Gewerbegebieten, Industriegebieten, öffentlichen Gebäuden, Parks und Plätzen, Straßen usw., und gibt Auskunft über die gewünschte Bevölkerungsdichte.
Zusätzlich zu den rechtlichen Anforderungen muss der LUP bestimmte Kriterien hinsichtlich der Qualität des Planungsprozesses erfüllen. Dazu gehört, dass der LUP auf einer umfassenden Untersuchung der bestehenden Verhältnisse in der betreffenden Region beruhen muss und dass er die Interessen der Menschen, die in unmittelbarer Nähe des geplanten Gebiets leben, berücksichtigen muss.
Nach § 4 Absatz 2 des Raumordnungsgesetzes muss der FNP folgende Bestandteile enthalten:
- Eine Beschreibung der Gesamtsituation im Plangebiet;
- eine Bestandsaufnahme der bestehenden Flächennutzungen im Plangebiet;
eine Analyse der Auswirkungen der geplanten Entwicklung auf die Umwelt, den Natur- und Landschaftsschutz;
eine Darlegung der Ziele, die mit der geplanten Entwicklung verfolgt werden.