Seit dem 2
Bundesland
Landkreis
Dahme-Spreewald
Einwohner
13.937 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
15907
Vorwahl
03546
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Lübben (Spreewald)
Am Markt 1
15907 Lübben (Spreewald)
2. Landkreis Dahme-Spreewald
Bahnhofstraße 1
15907 Lübben (Spreewald)
3. Einwohnermeldeamt Lübben (Spreewald)
Am Markt 1
15907 Lübben (Spreewald)
Gemeinde Lübben (Spreewald) – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 13:00 - 17:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 13:00 - 16:00
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Lübbenau/Spreewald gibt es mehrere aktuelle Entwicklungen zum Thema Bebauungsplan:
- Die Stadt Lübbenau/Spreewald hat den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 06/1/23 „Solarpark Groß Lübbenau“ gefasst. Der Planvorentwurf und seine Begründung sind vom 12. August bis 13. September 2024 öffentlich einsehbar, und eine Bürgerinformationsveranstaltung findet am 12. September 2024 statt.
- Für das Gewerbegebiet „Spreewalddreieck“ in Lübbenau/Spreewald wurden weitere Fördermittel bereitgestellt, darunter 230.000 Euro für den Bebauungsplan und 2,6 Millionen Euro für den Ankauf von Flächen und den Bau eines Regenrückhaltebeckens.
- In Lübben (Spreewald) laufen verschiedene Stadtentwicklungsprojekte, darunter die Fortsetzung der Stadtsanierung mit Mitteln aus den Programmen »Lebendige Zentren« und »Wachstum und nachhaltige Erneuerung«, aber spezifische Bebauungspläne sind hier nicht erwähnt.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.