Seit dem 2
Bundesland
Landkreis
Dahme-Spreewald
Einwohner
13.937 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
15907
Vorwahl
03546
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Lübben (Spreewald)
Am Markt 1
15907 Lübben (Spreewald)
2. Landkreis Dahme-Spreewald
Bahnhofstraße 1
15907 Lübben (Spreewald)
3. Einwohnermeldeamt Lübben (Spreewald)
Am Markt 1
15907 Lübben (Spreewald)
Gemeinde Lübben (Spreewald) – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 13:00 - 17:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 13:00 - 16:00
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Lübbenau/Spreewald gibt es mehrere aktuelle Entwicklungen zum Thema Bebauungsplan:
- Die Stadt Lübbenau/Spreewald hat den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 06/1/23 „Solarpark Groß Lübbenau“ gefasst. Der Planvorentwurf und seine Begründung sind vom 12. August bis 13. September 2024 öffentlich einsehbar, und eine Bürgerinformationsveranstaltung findet am 12. September 2024 statt.
- Für das Gewerbegebiet „Spreewalddreieck“ in Lübbenau/Spreewald wurden weitere Fördermittel bereitgestellt, darunter 230.000 Euro für den Bebauungsplan und 2,6 Millionen Euro für den Ankauf von Flächen und den Bau eines Regenrückhaltebeckens.
- In Lübben (Spreewald) laufen verschiedene Stadtentwicklungsprojekte, darunter die Fortsetzung der Stadtsanierung mit Mitteln aus den Programmen »Lebendige Zentren« und »Wachstum und nachhaltige Erneuerung«, aber spezifische Bebauungspläne sind hier nicht erwähnt.
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.